Für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit EU-/EWR-Staaten benötigen Transportunternehmen eine EU-Gemeinschaftslizenz. Diese wird meist als EU-Lizenz oder auch EG-Lizenz bezeichnet. Darüber hinaus berechtigt die Lizenz zu innerstaatlichem Verkehr in anderen EU-/EWR-Staaten (Kabotageverkehr).

Die Lizenz wird von den Verkehrsbehörden des jeweiligen Mitgliedstaates der europäischen Union für das inländische Transportunternehmen für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt und auf Antrag und erneuter Eignungsprüfung verlängert.

Die Erlaubnis oder Lizenz wird einem Unternehmer erteilt, wenn:

» der Unternehmer und ggfs. der Verkehrsleiter zuverlässig sind,
» die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist
» und der Unternehmer oder der Verkehrsleiter fachlich geeignet ist.

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